Der Aufenthaltstitel für ukrainische Kriegsflüchtlinge gemäß §26 Aufenthaltsgesetz wurde jetzt erneut um ein Jahr verlängert. Er galt bis zum 04.03.2026, durch die Verlängerung gilt er nun also bis zum 04.03.2027. Dazu ist kein Antrag nötig, der verlängerte Aufenthaltstitel gilt auch dann, wenn im Ausweis das Ablaufdatum bereits überschritten ist.
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